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Neues Aktienrecht 2023 (Teil II)

Seit 1. Januar 2023 ist das neue Aktienrecht vollständig in Kraft und bringt viele Neuerungen, welche den Rechtsrahmen modernisieren und flexibilisieren sollen. Eine Vielzahl von Anpassungen gelten auch für andere Gesellschaftsformen, wie bspw. die GmbH, Vereine und Genossenschaften.

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